Kapitalverbrechen

Kapitalverbrechen
Ka|pi|tal|ver|bre|chen 〈n. 14
1. 〈urspr.〉 Verbrechen, auf das Todesstrafe steht
2. 〈allg.〉 großes, schweres Verbrechen

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Ka|pi|tal|ver|bre|chen, das:
schwere Straftat wie Mord, schwerer Raub o. Ä.

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Kapitalverbrechen
 
[von lateinisch caput »Haupt«\], Kapitaldelikt, ein Hauptverbrechen, ein schweres Verbrechen (das in früheren Zeiten den »Kopf kosten« konnte).
 

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Ka|pi|tal|ver|bre|chen, das: schwere Straftat wie Mord, schwerer Raub o. Ä.

Universal-Lexikon. 2012.

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